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Können Januar-Zugänge in der Liga- oder K.o.-Phase der Champions League, Europa League und Conference League spielen?

Die Regeln hinsichtlich der Frage, ob Winter-Zugänge für die Liga- oder K.-o.-Phase registriert werden können.

Die Trophäen der Europa League, Champions League und Conference League
Die Trophäen der Europa League, Champions League und Conference League UEFA via Getty Images

Was sagen die Regeln zu Januar-Zugängen?

Mannschaften, die in der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League verbleiben, dürfen nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.-o.-Phase maximal drei neue spielberechtigte Spieler anmelden.

Darüber hinaus haben Vereine, die an nationalen Meisterschaften teilnehmen, die über das Kalenderjahr gespielt werden, in bestimmten Fällen Anspruch auf zusätzliche Spielerregistrierungen.

Seit 2018/19 spielt es keine Rolle mehr, ob diese Spieler bereits für einen anderen Verein im Wettbewerb gespielt haben, auch nicht für einen anderen Verein, der noch im Wettbewerb ist.

Wann werden Kader-Änderungen offiziell bekanntgegeben?

Die Vereine haben bis Donnerstag, 6. Februar, 24:00 Uhr MEZ Zeit, ihre gewünschten Kaderveränderungen mitzuteilen. Sobald die UEFA die Änderungen aller Mannschaften in jedem Wettbewerb genehmigt hat, wird die vollständige Liste der Zu- und Abgänge auf UEFA.com veröffentlicht.

Wichtige Winter-Zugänge in den vergangenen Jahren

Borussia Dortmund/Getty Images

Jadon Sancho (Manchester United zu Dortmund, Leihe, 2024)
Luis Díaz (Porto zu Liverpool, 2022)
Erling Haaland (Salzburg zu Dortmund, 2020)

Pepe (Beşiktaş zu Porto, 2019)
Virgil van Dijk (Southampton zu Liverpool, 2018)

Was sagen die Regularien zu Kader-Änderungen?

32.01: Nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.o.-Phase kann ein Verein maximal drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele des laufenden Wettbewerbs registrieren. Diese Anmeldungen müssen bis spätestens 6. Februar 2025 (24:00 Uhr MEZ) abgeschlossen sein.

32.02: Vereine, die an nationalen Meisterschaften teilnehmen, die über das Kalenderjahr gespielt werden, haben in den folgenden Fällen Anspruch auf zusätzliche Spielerregistrierungen:
a. Sind nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.o.-Phase mehr als fünf Spieler der A-Liste des Vereins bei ihrem nationalen Verband nicht mehr als für den betreffenden Verein spielberechtigt gemeldet, kann der Verein für die verbleibenden Spiele des laufenden Wettbewerbs einen zusätzlichen Spieler, d.h. insgesamt vier neue spielberechtigte Spieler, melden.
b. Sind nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.o.-Phase mehr als sieben Spieler der A-Liste des Vereins bei ihrem nationalen Verband nicht mehr als für den betreffenden Verein spielberechtigt registriert, kann der Verein für die verbleibenden Spiele des laufenden Wettbewerbs zwei zusätzliche Spieler, d.h. insgesamt fünf neue spielberechtigte Spieler, registrieren.

Solche Extra-Anmeldungen müssen bis spätestens 6. Februar 2025 (24:00 Uhr MEZ) erfolgen.

32.03: Einige oder alle Spieler aus dem oben genannten Kontingent dürfen bereits in der Qualifikationsphase, den Play-offs oder der Ligaphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League für einen anderen Verein eingesetzt worden sein.

32.04: Wenn durch die Registrierung dieser neuen Spieler die Anzahl der Spieler auf der A-Liste 25 übersteigt, muss der Verein die erforderliche Anzahl der derzeit registrierten Spieler entfernen, um die A-Liste wieder auf 25 Spieler zu reduzieren. Die Quote der lokal ausgebildeten Spieler muss bei der Registrierung neuer Spieler beachtet werden.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Wettbewerb: Regularien der UEFA Champions League / Regularien der UEFA Europa League / Regularien der UEFA Conference League

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